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Einbau von ELEKTROHEIZUNGEN im NEUBAU (EFH, ZFH) wieder ERLAUBT!
Infrarotheizungen werden aufgrund der heutzutage sehr guten Isolierung neuer Wohngebäude immer interessanter
Mit der Änderung der OIB Richtlinie vom März 2015 wurde das geplante Verbot elektrischer Widerstandsheizungen nicht umgesetzt und ersatzlos gestrichen wurde. Daraus folgt, dass auch in Zukunft elektrische Widerstandsheizungen für die Raumheizung als Hauptheizungssystem eingebaut und eingesetzt werden dürfen. Zu finden unter http://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien unter der Rubrik Energieeinsparung und Wärmeschutz http://www.oib.or.at/sites/default/files/aenderungen_oib-richtlinie_6_26.03.15_0.pdf
In diesem Zusammenhang weist die Bundesinnung darauf hin, dass elektrische Widerstandsheizungen, die ganz oder teils mit selbst erzeugter erneuerbarer Energie betrieben wird, die derzeit effektivste und effizienteste Heizungsmethode darstellen weil diese
- grundlegend zur besseren Netzausnutzung beitragen,
- Stromlieferanten und Netzbetreibern steuernde Eingriffe (Steuerbarkeit) ermöglichen,
- eine der wenigen Anwendungsmöglichkeiten für den Smartmeter sind,
- Baukosten (geringe Errichtungskosten, Wegfall eines Hauskaminsystems u.a.) wesentlich reduziert,
- bei richtiger Anwendung und Installation Betriebs- und Wartungskosten erheblich verringern,
- aus heutiger Sicht das umweltfreundlichste und im Hinblick auf die Energiewende zukunftsweisendste Heizmodell ist und schließlich
- die Bildung von Green-Jobs im Nah- und Fernbereich (Industrie und Gewerbe) fördern.
Vgl. https://www.wko.at/Erfolg im Bereich Elektroheizung [20150512]