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Elektroheizungen - Wo darf elektrisch geheizt werden
von Harald Gorbach

Zähes Ringen um den Kuchen

Elektroheizungen in Österreich

Über einen langen Zeitraum hinweg war es der Elektrobranche praktisch verwehrt, am Umsatzpotenzial des Heizungsmarktes entscheidend mitzunaschen...

Die Gründe dafür waren mannigfaltig. Mit der technischen Weiterentwicklung der Elektroheizungen und dem Engagement mancher Protagonisten aus Innung und Industrie änderte sich das Bild sukzessive. Seit einiger Zeit ist der Einsatz von Elektroheizungen in ganz Österreich wieder erlaubt – mit ein paar Einschränkungen und Fallstricken, die zum Teil an Schildbürgerstreiche erinnern. Wir waren auf der Suche nach den »Dos and Don‘ts«.

Warum wir gerade im Hochsommer einen Heizungs-Schwerpunkt starten, fragen Sie sich? Die Antwort könnte vielfältig ausfallen – eine davon ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen: Der nächste Winter kommt bestimmt – je eher man sich als Elektrounternehmer mit dem Thema auseinandersetzt, desto rascher ist man für den Ernstfall gerüstet. Schließlich ist für die richtige Heizungsauswahl ein detailliertes Grundwissen nötig. Wir erstellten im Rahmen dieses Schwerpunktes nicht nur eine Übersicht an Herstellern und Produkten – natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben – präsentieren das eine oder andere System näher, sondern nahmen das Thema auch zum Anlass, um mit den Experten über den Stand der Dinge in Sachen Normen und Verordnungen zu sprechen. Wir sammelten Informationen, um Ihnen die richtigen und aktuellsten Argumente für das Gespräch mit Konsumenten an die Hand zu geben.

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Es darf elektrisch geheizt werden!


Die OIB-Richtlinien – sie dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich – gelten als ausschlaggebendes Regelwerk in Österreich. Die OIB-Richtlinie 6, kurz RL6, wiederum gibt der Elektroheizung als »Hauptheizung« grundsätzlich grünes Licht – wobei zwischen den unterschiedlichen Technologien, die mittlerweile am Elektroheizungsmarkt angeboten werden, nicht unterschieden wird. Die Folge ist, dass die Vorteile einer Infrarotheizung somit (leider) nicht zum Tragen kommen.
Die RL6 trifft allerdings auch eine Einschränkung: So wird vorgeschrieben, dass in Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten (Reihenhäuser sind davon ausgenommen – sie zählen als Einzelhäuser), eine zentrale Wärmeverteilung vorzusehen ist – allerdings ohne, dass sie zwingend betrieben werden muss (!). Das gilt aber auch nur dann, wenn ein Gebäude mehr als 25 kWh/m2 und Jahr Heizwärmebedarf hat. „Ich kenne keinen modernen Mehrfamilienbau, der diesen Wert überschreitet, wodurch diese Einschränkung so gut wie nie zur Anwendung kommt“, lässt uns einer unserer Informanten aus den Expertenkreisen wissen.
OIB-Richtlinien hin oder her – es wäre nicht Österreich, wenn die Bundesländer nicht auch in diesem Bereich das Sagen hätten.
Die Folge ist, dass die OIB-Richtlinien für die Bundesländer nur als Empfehlung gelten und für diese nicht verbindlich sind. Ganz anders verhält es sich mit den Landesbautechnikverordnungen. Da die meisten Bundesländer die Inhalte der OIB-Richtlinie 6 in ihre betreffenden Landesgesetze und -verordnungen jedoch mittlerweile übernommen haben, scheitert es auch in diesem Punkt nicht, die Elektroheizung als Hauptheizung in einem Gebäude vorzusehen.
Einzige Ausnahme dabei ist Vorarlberg, das eine zusätzliche Forderung anbringt: Das zuständige Amt spricht von einer CO2-Belastung, die laut Energieausweis beim Betrieb eines Gebäudes entstehen darf – 13 kg/m2 und Jahr dürfen dabei nicht überschritten werden. Mit der aktuellen Bewertung des Stroms in Sachen CO2-Emssionsfaktor ist dieser Vorarlberger Grenzwert aber praktisch nicht erreichbar.


Ein weiteres Kriterium ist, dass die OIB-Richtlinie darüber hinaus den »dualen Weg« fordert – d.h. ein Gebäude muss effizient ausgeführt sein und gleichzeitig Energie erzeugen. Mit anderen Worten: Ohne Photovoltaik bzw. thermischer Solaranlage kommt ein modernes Gebäude gar nicht mehr aus: „Ein Gebäude ohne einer derartigen Erzeugung bekommt auf gar keinen Fall einen grünen Energieausweis“, lassen wir uns aus einschlägigen Kreisen sagen. Für Vorarlberger bedeutet das trotzdem nicht Gutes: Wer im Ländle eine PV-Anlage am Dach hat, darf trotzdem keine Elektroheizung installieren – auch wenn der Strom nachweislich vom eigenen Dach kommt. Der Grund ist der verhältnismäßig hohe CO2-Konversionsfaktor von Strom – er liegt laut OIB-Richtlinie aktuell bei 276 g/kWh. Ein Wert, der die Emotionen vieler Elektrotechniker hochkochen lässt – denn im Unterschied zur RL6 ist man bei der E-Control der Meinung, dass der CO2-Konversionsfaktor von Strom bei vergleichsweise niedrigen 65 g/kWh liegt. Die Statistik Austria und das Umweltbundesamt vertreten mit 130 g/kWh zwar einen etwas konservativeren Standpunkt, aber jedenfalls einen, der auch nur bei der Hälfte von jenem der OIB-Richtlinie liegt. Warum man bei der OIB-Richtline den Wert derart hoch angesetzt hat, kann sich niemand unserer Informanten erklären – von Rechenfehler bis hin zu Lobbying anderer Branchen lauten die Vermutungen in diesem Zusammenhang. Doch damit nicht genug – anstatt diese Änderung im Zeitalter der Digitalisierung im Handumdrehen durchzuführen, muss Österreich darauf warten, dass es zur nächsten Sitzung der Verantwortlichen kommt. Trotz des erkennbaren Handlungsbedarfes entschlossen sich die Verantwortlichen der Bundesländer, ihre Sitzung und die damit in Verbindung stehenden Abänderungen hinsichtlich der RL6 nicht wie ursprünglich vorgesehen 2018, sondern erst 2019 abzuhalten. Auch wenn es bis dahin nun leider »Bitte warten!« heißt – die absehbare Änderung wird sehr wohl positive Konsequenzen haben: „Selbst wenn die OIB-Richtlinie ihren Wert von 276 nur auf 130 g/kWh reduzieren würde, könnten wir in Vorarlberg den Grenzwert von 13 kg/m2 leicht unterschreiten und eine Elektroheizung wäre damit auch im westlichsten Bundesland umsetzbar“, bestätigt uns DI Günther Hraby, der mit seinem Unternehmen easyTherm Teil des Interessenverbandes IG Infrarot ist.

Wird gefördert?


Um es kurz zu machen: Bis vor Kurzem wurden Elektroheizungen in keinem der neun Bundesländer Österreichs gefördert. In Salzburg gibt es nun erste zaghafte Ansätze – neue Bewertungs- und Förderrichtlinien könnten elektrische Systeme in diesem Bundesland erstmals zu einer förderungsfähigen Heizung werden lassen – die Erfahrungswerte dazu sind aktuell aber noch zu gering, um klare Aussagen treffen zu können. Auch im Burgenland denkt man darüber nach, in dieser Hinsicht Änderungen durchzuführen. Das Bundesland mit der höchsten Windkraftwerksdichte hat ein entscheidendes Problem: An manchen Tagen müssen die Windräder abgeschaltet werden, weil ein Überfluss an Strom am Markt verfügbar ist. Ein idealer Abnehmer für diesen »überflüssigen« Strom aus den burgenländischen Windrädern wären Elektroheizungen.

Elektroheizung in Alt und Neu?


Der Einsatz einer Elektroheizung ist bei einem Neubau damit klar geregelt. Ein elektrisches Heizsystem darf aber auch bei einer sogenannten »leichten Gebäudesanierung« zum Zug kommen. Bei einer umfassenden Gebäudesanierung kann es unter Umständen schwierig werden, weil auch die Art der Heizung im Bauverfahren genehmigt werden muss. Unterstützung bekommt man hier von Seiten des Verbandes IG Infrarot bzw. von den einzelnen Herstellern – und zwar nicht nur in Sachen rechtlicher Rahmenbedingungen, sondern auch dann, wenn es darum geht, den Heizwärmebedarf bei vorliegenden Projekten zu ermitteln. Man will ja schließlich auch der Kundenzufriedenheit Genüge tun. Apropos Kunden: Für Konsumenten macht sich die Kombination aus PV, Speicher und Infrarotheizung im Vergleich zu allen anderen Heizsystemen allemal bezahlt: e-Marken-Boss Gottfried Rotter rechnet es den Elektrotechnikern in seinen Veranstaltungen regelmäßig vor (siehe Seite 24). Quelle: https://i-magazin.at/8234/z%C3%A4hes-ringen-um-den-kuchen [2017-07-10]. 

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